Form und Inhalt der Entscheidung

Regel 283 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Form und den Inhalt der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme.

Regel 283 (3) EPGVO

Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Sie muss die wesentlichen Gründe und die rechtlichen Erwägungen enthalten, auf denen die Entscheidung beruht.

siehe auch

Regel 283 EPGVO → Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme
Beschreibt die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme durch das Gericht.