Regel 228 (3) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Konsequenzen, wenn die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, einschließlich der Möglichkeit, dass die Berufung als nicht eingelegt gilt.
Wird die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, gilt die Berufung als nicht eingelegt.
Regel 228 EPGVO → Gebühr für die Berufung
Beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Berufung zu entrichten ist.