Artikel 2 (d) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] definiert, was das Europäische Patentregister ist.
„Europäisches Patentregister“ bezeichnet das gemäß Artikel 127 EPÜ beim EPA geführte Register.
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 2 → Begriffsbestimmungen zum einheitlichen Patentschutz
Definiert die Begriffe, die für die Zwecke der Verordnung gelten.