Artikel 35 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Errichtung des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.
Es wird ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen (im Folgenden „Zentrum“) errichtet. Es hat seine Sitze in Laibach und Lissabon.
Artikel 35 → Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen
Regelt die Errichtung und Aufgaben des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.