Errichtung des Mediations- und Schiedszentrums

Artikel 35 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Errichtung des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.

Artikel 35 (1)

Es wird ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen (im Folgenden „Zentrum“) errichtet. Es hat seine Sitze in Laibach und Lissabon.

siehe auch

Artikel 35 → Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen
Regelt die Errichtung und Aufgaben des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen.