Einrichtung des Schulungsrahmens in Budapest

Artikel 19 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Schaffung eines Schulungsrahmens für Richter mit Sitz in Budapest, um den Sachverstand im Bereich der Patentstreitigkeiten zu verbessern.

Artikel 19 (1)

Um den verfügbaren Sachverstand auf dem Gebiet der Patentstreitigkeiten zu verbessern und zu vermehren und eine geografisch breite Streuung dieser speziellen Kenntnisse und Erfahrungen sicherzustellen, wird ein Schulungsrahmen für Richter geschaffen, der im Einzelnen in der Satzung festgelegt wird. Die Einrichtung für diesen Schulungsrahmen befindet sich in Budapest.

siehe auch

Artikel 19 → Schulungsrahmen
Regelt die Einrichtung eines Schulungsrahmens für Richter, um den Sachverstand im Bereich der Patentstreitigkeiten zu verbessern und geografisch breit zu streuen.