Einrichtung des Richterpools

Artikel 18 (1) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beschreibt die Einrichtung eines Richterpools nach Maßgabe der Satzung.

Artikel 18 (1)

Nach Maßgabe der Satzung wird ein Richterpool eingerichtet.

siehe auch

Artikel 18 → Richterpool
Regelt die Einrichtung und Zusammensetzung des Richterpools, der aus rechtlich und technisch qualifizierten Richtern besteht.