Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage

Regel 28 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung.

Regel 28 (1) EPGVO

Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung ist innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist einzureichen. Diese Frist darf nicht weniger als zwei Monate ab dem Datum der Zustellung der Widerklage betragen.

siehe auch

Regel 28 EPGVO → Weiterer Ablauf
Beschreibt den weiteren Ablauf des Verfahrens nach der Einreichung der Klageerwiderung und der Widerklage auf Nichtigerklärung.