Bitte um Stellungnahme an den Präsidenten des Europäischen Patentamts

Regel 94 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erlaubt dem Berichterstatter, den Präsidenten des Europäischen Patentamts um eine schriftliche Stellungnahme zu ersuchen.

Regel 94 EPGVO

Der Berichterstatter kann von sich aus oder auf Aufforderung durch den Präsidenten des Europäischen Patentamts den Präsidenten des Europäischen Patentamts um eine schriftliche Stellungnahme zu allen Fragen ersuchen, die im Verlauf des Verfahrens nach diesem Abschnitt und einer durch den Kläger nach Regel 200 eingelegten Berufung auftreten. Der Kläger hat das Recht, auf die Stellungnahme des Präsidenten zu erwidern.

siehe auch

Regel 93 EPGVO → Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes
Beschreibt die Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Europäischen Patentamts durch den Berichterstatter.

Regel 95 EPGVO → Sonderregelung für das Zwischenverfahren (Ex-parte-Verfahren)
Beschreibt die besonderen Regelungen für das Zwischenverfahren bei Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts.