Bindungswirkung

Das Gericht stellte klar, dass parallele Verfahren vor anderen Kammern des UPC oder nationalen Gerichten keine bindende Wirkung für Entscheidungen der zuständigen Kammer haben. Dennoch können Argumente und Beschlüsse anderer UPC-Kammern zur Interpretation der Verfahrensordnung herangezogen werden.1)

1)
EPG, Regional Division Nordic-Baltic, Entscheidung vom 7 Oktober 2024, UPC_CFI_430/2023