Bestätigung eines Vergleichs durch das Gericht

Regel 365 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erlaubt den Parteien, das Gericht zu ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Bestätigung und Eintragung des Vergleichs.

Regel 365 (1) EPGVO → Antrag auf Bestätigung eines Vergleichs
Beschreibt, dass die Parteien das Gericht ersuchen können, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen.

Regel 365 (2) EPGVO → Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs
Legt das Verfahren fest, wie das Gericht den Vergleich bestätigt und in das Register einträgt.

Regel 365 (3) EPGVO → Vertraulichkeit des Vergleichs
Beschreibt die Regeln zur Vertraulichkeit des Vergleichs und die Bedingungen, unter denen der Vergleich offengelegt werden darf.

Regel 365 (4) EPGVO → Kostenentscheidung bei Vergleich
Regelt, wie die Kostenentscheidung im Falle eines Vergleichs getroffen wird und welche Vereinbarungen die Parteien diesbezüglich treffen können.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.