Artikel 16 (2) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [→ Verordnung über den einheitlichen Patentschutz] erfordert regelmäßige Berichte über die Jahresgebühren und deren Einhaltung.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Berichte über das Funktionieren der in Artikel 11 festgelegten Jahresgebühren vor und geht dabei insbesondere auf die Einhaltung des Artikels 12 [→ Höhe der Jahresgebühren] ein.
Artikel 16 → Bericht über die Durchführung dieser Verordnung
Regelt die Berichterstattung durch die Europäische Kommission über das Funktionieren der Verordnung und die regelmäßige Überprüfung der Jahresgebühren.