Berechnung des Streitwerts

Regel 370 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt die Methode zur Berechnung des Streitwerts fest, der zur Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühren verwendet wird.

Regel 370 (2) EPGVO

Der Streitwert wird auf der Grundlage des wirtschaftlichen Interesses des Klägers an der Entscheidung des Gerichts berechnet. Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

siehe auch

Regel 370 EPGVO → Gerichtsgebühren
Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.