Beratungsgeheimnis

Artikel 34 EPG Satzung:

Die Beratungen des Gerichts sind und bleiben geheim.

siehe auch

Anhang 1 EPGÜ → Satzung des einheitlichen Patentgerichts
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent