Begründung zur Abweisung der Widerklage

Regel 29A (c) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Begründung, warum die Widerklage auf Nichtigerklärung abgewiesen werden soll, einschließlich rechtlicher Ausführungen sowie aller Gründe dafür, dass abhängige Ansprüche des Patents unabhängig rechtsgültig sind, enthalten muss.

Regel 29A (c) EPGVO

Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss enthalten: die Begründung, warum die Widerklage auf Nichtigerklärung abgewiesen werden soll, einschließlich rechtlicher Ausführungen sowie aller Gründe dafür, dass abhängige Ansprüche des Patents unabhängig rechtsgültig sind.

siehe auch

Regel 29A EPGVO → Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.