Aufgaben des Gerichts

Artikel 6 (2) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt, dass das Gericht die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahrnimmt.

Artikel 6 (2)

Das Gericht nimmt die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahr.

siehe auch

Artikel 6 → Gericht
Beschreibt die Struktur und Aufgaben des Gerichts.