Arten der Gerichtsgebühren

Regel 370 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen.

Regel 370 (1) EPGVO

Die Gerichtsgebühren umfassen: (a) Festgebühren; (b) streitwertabhängige Gebühren; © Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen.

siehe auch

Regel 370 EPGVO → Gerichtsgebühren
Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.