Anwendung des EU-Rechts und der Verfahrensordnung

Regel 145 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union und der Verfahrensordnung auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten.

Regel 145 (1) EPGVO

Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung.

siehe auch

Regel 145 EPGVO → Zustellung der Klageschrift
Beschreibt die Zustellung der Klageschrift und die damit verbundenen Verfahren und Anforderungen.