Antrag des Berichterstatters auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters

Regel 34 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erlaubt dem Berichterstatter, im Benehmen mit dem Vorsitzenden Richter und den Parteien die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zu beantragen.

Regel 34 (1) EPGVO → Antrag während des schriftlichen Verfahrens
Erlaubt dem Berichterstatter, während des schriftlichen Verfahrens jederzeit die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zu beantragen.

Regel 34 (2) EPGVO → Konsultation des technisch qualifizierten Richters
Erlaubt dem Berichterstatter, den technisch qualifizierten Richter zu jeder Zeit zu konsultieren, wenn dieser dem Spruchkörper zugewiesen wurde.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.