Antrag auf Bestätigung eines Vergleichs

Regel 365 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die Parteien das Gericht ersuchen können, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen.

Regel 365 (1) EPGVO

Die Parteien können das Gericht ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen. Der Antrag muss die Vergleichsbedingungen und die Zustimmung beider Parteien enthalten.

siehe auch

Regel 365 EPGVO → Bestätigung eines Vergleichs durch das Gericht
Erlaubt den Parteien, das Gericht zu ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Bestätigung und Eintragung des Vergleichs.