Anträge auf einheitliche Wirkung in der Verfahrenssprache

Artikel 3(2) Verordnung (EU) Nr. 1260/2012

Anträge auf einheitliche Wirkung gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 sind in der Verfahrenssprache einzureichen.

siehe auch

Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 → Übersetzungsregelungen