Anforderungen an den Antrag auf angemessene Vergütung

Regel 80 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an den Antrag auf Zahlung einer Lizenzvergütung.

Regel 80 (1) EPGVO

Der Antrag auf angemessene Vergütung [Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe h des Übereinkommens] muss enthalten: (a) die Angaben gemäß Regel 13.1(a) bis (d), (b) Angaben zur Vorlage der Erklärung gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, © die Lizenzvereinbarung gemäß Artikel 8(2) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012.

siehe auch

Regel 80 EPGVO → Vergütung für eine Lizenzvereinbarung
Beschreibt die Anforderungen an den Antrag auf Zahlung einer Lizenzvergütung und das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung.