Unterlassen

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun [→ Deliktisches Handeln] oder Unterlassen zu verlangen.

Besteht das dem Verletzer [→ Rechtsverletzung] vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte.1)

Duldung ist ein Unterfall des Unterlassens. Duldung betrifft jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

Unterlassungsanspruch

Unterlassungsgebot
Unterlassungstitel

siehe auch

Unterlassungsanspruch
Rechtsverletzung

1)
BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher; m.V.a. BGH, NJW 2012, 850 Rn. 10; BeckOGK.BGB/Brand, Stand 1. Februar 2021, § 249 Rn. 213