Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun [→ Deliktisches Handeln] oder Unterlassen zu verlangen.
Besteht das dem Verletzer [→ Rechtsverletzung] vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte.1)
Duldung ist ein Unterfall des Unterlassens. Duldung betrifft jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.