Störer

Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden [→ Störerhaftung], wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07 - Cybersky; m.w.N.