Schuldrechtliche Schadensersatzansprüche

§ 280 BGB → Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 281 BGB → Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
§ 282 BGB → Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
§ 283 BGB → Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
§ 284 BGB → Ersatz vergeblicher Aufwendungen

siehe auch

Schadensersatzanspruch