→ Rechtsverletzung
→ Schutzrechtsverletzung
→ Unterlassen
→ Teilnahme
→ Haftung
→ Deliktsrecht
Die Frage, ob sich jemand als Täter oder Teilnehmer in einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Weise an der deliktischen Handlung [→ Rechtsverletzung] eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen.1)