Corona-Pandemie

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 zu einer nahezu weltweiten Abschottung und zur Annullierung sämtlicher internationaler Flüge geführt und stellte einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB [→ Ausnahme vom Entschädigungsanspruch bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen] dar.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 28. Januar 2025 - X ZR 87/22