Clickbaiting

Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ („Klickköder“) ohne redaktionellen Bezug zu dieser [→ Nutzung eines Bildnisses für Werbezwecke] greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

siehe auch

Recht am eigenen Bild
Internetrecht