Berechtigungsanfrage

Ob eine Abmahnung oder bloß eine Berechtigungsanfrage vorliegt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob an den Adressaten ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsverlangen gerichtet wird.1)

Zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände aus der verständigen Sicht des Empfängerhorizonts.2)

siehe auch

Berechtigungsanfrage (Verfahrensrecht)

1)
BGH, Urteil vom 12.07.2011, Az. X ZR 56/09 – Besonderer Mechanismus; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-2 U 1/12
2)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13