Art. 3 Nr. 12 der Richtlinie (EU) 2015/2302
Der Begriff „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ umfasst Situationen außerhalb der Kontrolle der Partei, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.1)