Zuständiger Bediensteter im internationalen Recherchenbericht

Regel 43.8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Angabe des zuständigen Bediensteten im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.8 PCT

Im internationalen Recherchenbericht ist der Name des für den Bericht verantwortlichen Bediensteten der Internationalen Recherchenbehörde anzugeben.

siehe auch

Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.