Regel 11.13 (n) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) empfiehlt die Erstellung einer Zusammenstellung der Bezugszeichen.
Enthalten die Zeichnungen eine große Zahl von Bezugszeichen, so wird dringend empfohlen, ein gesondertes Blatt mit einer Zusammenstellung aller Bezugszeichen und der durch sie gekennzeichneten Teile beizufügen.
Regel 11.13 PCT → Besondere Bestimmungen für Zeichnungen
Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.