Zusätzliche Sprachenausgaben

Regel 86.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung des Blattes in zusätzlichen Sprachen.

Regel 86.2(b) PCT

Die Versammlung kann eine Ausgabe des Blattes in anderen als in den nach Absatz a erwähnten Sprachen anordnen.

siehe auch

Regel 86.2 PCT → Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung
Regelt die Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung des Blattes.