Wirkung der Zurücknahme aller Bestimmungen

Regel 90bis.2 c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wirkung der Zurücknahme aller Bestimmungen.

Regel 90bis.2 c) PCT

Die Zurücknahme der Bestimmungen aller Bestimmungsstaaten gilt als Zurücknahme der internationalen Anmeldung nach Regel 90bis.1.

siehe auch

Regel 90bis.2 PCT → Zurücknahme von Bestimmungen
Regelt die Zurücknahme von Bestimmungen.