Regel 57.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist.
Die Bearbeitungsgebühr ist in der oder einer der von der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde vorgeschriebenen Währung(en) (“vorgeschriebene Währung”) zu zahlen.
Regel 57.2 PCT → Betrag und Überweisung
Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.