Vorgeschriebene Währung

Regel 57.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist.

Regel 57.2(b) PCT

Die Bearbeitungsgebühr ist in der oder einer der von der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde vorgeschriebenen Währung(en) (“vorgeschriebene Währung”) zu zahlen.

siehe auch

Regel 57.2 PCT → Betrag und Überweisung
Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.