Artikel 55 (7a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Vorbereitung der Revisionskonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss.
Das Internationale Büro bereitet in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Versammlung und in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss die Revisionskonferenzen vor.
Artikel 55 (7) PCT → Vorbereitung von Revisionskonferenzen
Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.