Artikel 55 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch das Internationale Büro.
Die Verwaltungsaufgaben des Verbands werden vom Internationalen Büro wahrgenommen.
Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.