Verwaltungsaufgaben des Internationalen Büros

Artikel 55 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch das Internationale Büro.

Artikel 55 (1) PCT

Die Verwaltungsaufgaben des Verbands werden vom Internationalen Büro wahrgenommen.

siehe auch

Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.