Regel 57.2(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Überweisung der Bearbeitungsgebühr in Schweizer Franken.
Ist die vorgeschriebene Währung der Schweizer Franken, so überweist die Behörde die Bearbeitungsgebühr in Übereinstimmung mit Regel 96.2 in Schweizer Franken an das Internationale Büro.
Regel 57.2 PCT → Betrag und Überweisung
Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.