Übersetzung von Sequenzprotokollen

Regel 49.5(a-bis) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung von Sequenzprotokollen.

Regel 49.5(a-bis) PCT

Kein Bestimmungsamt darf vom Anmelder die Einreichung einer Übersetzung von im Sequenzprotokollteil der Beschreibung enthaltenen Textbestandteilen verlangen, wenn dieser Sequenzprotokollteil der Regel 12.1 Absatz d entspricht und den sprachabhängigen Freitext in einer von diesem Bestimmungsamt für diesen Zweck zugelassenen Sprache enthält.

siehe auch

Regel 49.5 PCT → Inhalt und äußere Form der Übersetzung
Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.