Regel 73.2(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen für die Übersendung der Unterlagen an die ausgewählten Ämter gemäß Regel 93bis.1.
Das Internationale Büro nimmt gemäß Regel 93bis.1 die in Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe a vorgesehene Übersendung an jedes ausgewählte Amt vor, jedoch nicht vor Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Regel 73.2 PCT → Übersendung an die ausgewählten Ämter
Regelt die Übersendung der Unterlagen an die ausgewählten Ämter und die Bedingungen dafür.