Regel 44bis.1(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Titel und den Hinweis im internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit.
Der Bericht trägt den Titel “internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit (Kapitel I des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens)” und enthält einen Hinweis darauf, daß er nach Maßgabe dieser Regel vom Internationalen Büro für die Internationale Recherchenbehörde erstellt wurde.
Regel 44bis.1 PCT → Erstellung des Berichts und Übermittlung an den Anmelder
Beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit und dessen Übermittlung an den Anmelder.