Sprache und Form der Veröffentlichung

Artikel 21 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sprache und Form der internationalen Veröffentlichung.

Art. 21 (4) PCT

Die Sprache und Form der internationalen Veröffentlichung sowie andere Einzelheiten sind in der Ausführungsordnung festgelegt.

siehe auch

Art. 21 PCT → Internationale Veröffentlichung
Regelt die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.