Regel 46.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Sprache, in der die Änderungen einzureichen sind.
Ist die internationale Anmeldung in einer anderen Sprache eingereicht worden als in der Sprache, in der sie veröffentlicht wird, so ist jede gemäß Artikel 19 vorgenommene Änderung in der Sprache der Veröffentlichung einzureichen.
Regel 46 PCT → Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.