Regel 44bis.2(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die reguläre Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter nach Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Ist ein Bericht nach Regel 44bis.1 erstellt worden, so übermittelt ihn das Internationale Büro gemäß Regel 93bis.1 jedem Bestimmungsamt, jedoch nicht vor Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum.
Regel 44bis.2 PCT → Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter
Regelt die Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter.