Registrierung beim UN-Sekretariat

Artikel 68 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert die Registrierung des Vertrags beim Sekretariat der Vereinten Nationen.

Artikel 68 (3) PCT

Der Generaldirektor läßt diesen Vertrag beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren.

siehe auch

Artikel 68 PCT → Hinterlegung
Beschreibt die Hinterlegung der Vertragsurkunde.