Recherche auf elektronische Datenbanken

Regel 43.6(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert die Angabe von Datenbanken und Suchbegriffen im Recherchenbericht.

Regel 43.6(c) PCT

Ist die internationale Recherche auf eine elektronische Datenbank gestützt oder ausgedehnt worden, so können im internationalen Recherchenbericht der Name der Datenbank und, soweit dies möglich ist und für andere nützlich erscheint, die verwendeten Suchbegriffe angegeben werden.

siehe auch

Regel 43.6 PCT → Recherchierte Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht
Regelt die Angabe der recherchierten Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht.