Anfragen an den Ausschuss

Artikel 56 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht Vertragsstaaten und Organisationen, sich mit Fragen an den Ausschuss zu wenden.

Artikel 56 (4) PCT

Jeder Vertragsstaat und jede interessierte internationale Organisation kann sich schriftlich an den Ausschuss mit Fragen wenden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen.

siehe auch

Artikel 56 PCT → Ausschuss für technische Zusammenarbeit
Regelt die Bildung und Aufgaben des Ausschusses für technische Zusammenarbeit.