Regel 92.4 f) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Notwendigkeit der Vorlage des Originals, wenn nicht erforderlich.
Ist die Einreichung des Originals eines Schriftstücks nach Absatz d nicht erforderlich, hält jedoch das nationale Amt oder die zwischenstaatliche Organisation die Vorlage des Originals des genannten Schriftstücks für notwendig, so kann dieses Amt oder diese Organisation den Anmelder hierzu nach Absatz e Ziffer ii auffordern.
Regel 92.4 PCT → Benutzung des Telegrafen, Fernschreibers, Telefaxgeräts usw.
Regelt die Benutzung von Telegrafen, Fernschreibern, Telefaxgeräten und ähnlichen Einrichtungen.