Mitglieder und Einladungen

Artikel 51 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Auswahl der Mitglieder des Ausschusses und Einladungen an Organisationen.

Artikel 51 (2a) PCT → Auswahl der Mitglieder
Beschreibt die Auswahl der Mitglieder des Ausschusses aus den Vertragsstaaten.

Artikel 51 (2b) PCT → Einladungen an Organisationen
Erklärt die Einladungen an Vertreter zwischenstaatlicher Organisationen durch den Generaldirektor.

siehe auch

Artikel 51 PCT → Technische Hilfe
Regelt die Bereitstellung technischer Hilfe für Entwicklungsländer.