Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (Internationale Recherche)

Regel 40 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Umgang mit mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen.

Regel 40.1 PCT → Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung.

Regel 40.2 PCT → Zusätzliche Gebühren und Widerspruch
Regelt die Zahlung zusätzlicher Gebühren und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Anmelder.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.