Regel 40 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Umgang mit mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen.
Regel 40.1 PCT → Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung.
Regel 40.2 PCT → Zusätzliche Gebühren und Widerspruch
Regelt die Zahlung zusätzlicher Gebühren und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Anmelder.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.