Regel 11.13 (f) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Linienführung in Zeichnungen.
Alle Linien in den Zeichnungen sollen im allgemeinen mit Zeichengeräten gezogen werden.
Regel 11.13 PCT → Besondere Bestimmungen für Zeichnungen
Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.